Saturday, December 31, 2016

CFB Fonds 163 MS Montpellier: Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Anleger des Schiffsfonds CFB 163 MS Montpellier können noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings droht 2017 die Verjährung der Forderungen.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger des Schiffsfonds CFB Fonds 163 MS Montpellier nahm die Beteiligung nicht den gewünschten Verlauf. Die prognostizierten Renditen konnten nicht erreicht werden und die Ausschüttungen blieben in den vergangenen Jahren ganz oder teilweise aus.

Der Schiffsfonds wurde im April 2007 emittiert und Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar an dem Containerschiff beteiligen. Die Beteiligung droht jedoch zu einem Verlustgeschäft zu werden. Allerdings haben die Anleger noch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dann sollten sie allerdings handeln. Denn die Forderungen der Anleger, die sich 2007 an dem Fonds beteiligt haben, drohen auf Grund der zehnjährigen Verjährungsfrist zu verjähren. Damit die Forderungen nicht untergehen, können sich die Anleger zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Grundlage für mögliche Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn in den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds oftmals als renditeträchtige und sichere Geldanlage dargestellt. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch, über die Funktionsweise und die Risiken von Schiffsfonds ausführlich aufzuklären. Denn Schiffsfonds sind keineswegs die sicheren Kapitalanlagen als die sie häufig beworben wurden. Vielmehr handelt es sich in der Regel um spekulative Geldanlagen mit einem hohen Risikopotenzial.

Zu diesen Risiken zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts. Nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 traten diese Risiken offen zu Tage. Die Nachfrage ging zurück und die erforderlichen Charterraten konnten von vielen Fondsgesellschaften nicht mehr erzielt werden. Ausbleibende Ausschüttungen und oft genug auch die Insolvenz der Fondsgesellschaften waren die Folge.

Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, sodass Schadensersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung entstanden sein können.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2gUbsxX

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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