Thursday, December 29, 2016

OLG Hamm: Schlusserben werden bei Erbausschlagung nicht zu Ersatzerben

In einem Ehegattentestament setzten sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein. Schlägt der überlebende Ehegatte die Erbschaft aus, erbt auch der eingesetzte Schlusserbe nicht.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Verfassen Ehegatten ein gemeinsames Testament, setzten sie sich darin gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen zumeist auch die Schlusserben, die dann erben, wenn auch der zweite Ehepartner verstorben ist. Hat der länger lebende Ehegatte aber die Erbschaft ausgeschlagen, erben auch die Schlusserben nicht. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 15 W 136/13).

In dem Fall vor dem OLG Hamm hatte ein Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament erstellt und sich gegenseitig zu alleinigen Erben eingesetzt. Außerdem bestimmten sie, dass eine Tochter des Ehemanns aus erster Ehe und ein Neffe der Frau zu Erben werden sollten, wenn auch der länger lebende Ehepartner verstorben ist.

Der Ehemann verstarb zuerst, seine Frau schlug die Erbschaft allerdings aus. Die Tochter des Ehemanns aus erster Ehe beantragte nun einen Erbschein als Alleinerbin. Der Neffe der Ehefrau trat dem entgegen, da er aufgrund des Testaments auch Erbe geworden sei und ihm 50 Prozent des Nachlasses zustünden.

Das OLG stellte fest, dass die Tochter des Erblassers aus erster Ehe zur Alleinerbin geworden sei, da die Ehefrau die Erbschaft wirksam ausgeschlagen habe. Damit sei die in dem Ehegattentestament ausdrücklich geregelte Konstellation, dass die Tochter und der Neffe zu gleichen Teilen zu Schlusserben nach dem letztversterbenden Ehegatten werden sollten, nicht eingetreten. Erblasser sei in dem vorliegenden Fall nur der verstorbene Ehemann. In dem Testament seien die Tochter und der Neffe nicht als Ersatzerben, sondern nur als Schlusserben eingesetzt worden. Auch im Wege der Auslegung könne nicht festgestellt werden, dass sie im Fall einer Erbausschlagung zu Ersatzerben werden sollten. Daher sei die Tochter des Erblassers im Wege der gesetzlichen Erbfolge zur Alleinerbin geworden, so das OLG.

Bei Fragen rund um den Nachlass, Testament und Erbvertrag können im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte beraten.

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