Friday, December 23, 2016

Testament: Erbe verstorben – Nacherben einsetzen

Verstirbt der testamentarisch eingesetzte Alleinerbe vor dem Erblasser, führt das nicht dazu, dass automatisch der Nachlass an die Verwandten des eingesetzten Erben fällt.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In einem Fall, den das Oberlandesgericht München zu entscheiden hatte (Az.: 31 Wx 379/14), hatte der Erblasser in seinem Testament seine Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt. Kinder hatte das Ehepaar nicht. Die Ehefrau verstarb vor dem Erblasser, der sein Testament nicht mehr geändert und auch keine Nacherben genannt hatte.

Der Erblasser hatte keine bekannten lebenden Verwandten mehr, die nach der gesetzlichen Erbfolge zu Erben geworden wären. Nach dem Tod des Erblassers beantragten daher die Schwestern der schon verstorbenen Ehefrau den Erbschein. Das OLG München hatte nun im Wege der ergänzenden Auslegung den Willen des Erblassers zu erforschen. Seine Schwägerinnen führten aus, dass sie zu dem Erblasser enge Kontakte gepflegt hatten und er quasi zu einem Familienmitglied geworden sei.

Das OLG sah dennoch keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Erblasser seine Schwägerinnen zu Erben machen wollte. Werde der Ehepartner zum Alleinerben eingesetzt, zeige dies regelmäßig die enge persönliche Beziehung und den Wunsch, dem Partner das Vermögen ungeschmälert zukommen zu lassen. Das bedeute aber nicht, dass damit auch der Wille bekundet werde, die Verwandten des Ehepartners zu Erben einzusetzen, so das OLG. Da der Erblasser in seinem Testament keine weiteren Verfügungen zu Nacherben getroffen hat, müsse der Nachlasspfleger nun weiter nach gesetzlichen Erben des Erblassers forschen. Auch wenn diese Suche ergebnislos bleibe, falle der Nachlass nicht an die Schwägerinnen des Erblassers. Dann erbe der Staat, entschied das OLG.

Wer sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen möchte, kann in einem Testament oder Erbvertrag seine Erben selbst bestimmen. Wie der Fall zeigt, ist es ratsam, auch Nacherben einzusetzen, damit das Vermögen am Ende nicht dem Staat zufällt. Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können rund um den Nachlass, Testament und Erbvertrag beraten.

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Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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