Wednesday, December 14, 2016

HCI MS Hammonia Berolina: AG Reinbek eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

Kurz vor Weihnachten erreicht die Anleger des HCI Schiffsfonds MS Hammonia Berolina noch eine schlechte Nachricht: Die Fondsgesellschaft ist insolvent. Den Anlegern drohen Verluste.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Beteiligung an dem im Oktober 2006 von HCI Capital aufgelegten Schiffsfonds konnte die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Nun müssen die Anleger mit hohen Verlusten bis zum Totalverlust der Einlage rechnen. Denn am 6. Dezember hat das Amtsgericht Reinbek das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet (Az.: 8 IN 235/16).

Anleger haben aber die Möglichkeit, sich gegen die drohenden Verluste zu wehren und können ggf. Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Allerdings sollten die Anleger die Verjährungsfristen im Auge behalten. Da sie sich seit Ende 2006 an dem Schiffsfonds beteiligen konnten, können erste Ansprüche bereits verjährt sein. Die Forderungen verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft. Sukzessive werden in den kommenden Wochen daher Schadensersatzansprüche von betroffenen Anlegern verjähren, wenn nicht gehandelt wird.

Anspruchsgrundlage für Ansprüche auf Schadensersatz kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. In den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Allerdings gelten Schiffsfonds auch als spekulative Kapitalanlagen, die nicht zur Altersvorsorge geeignet sind. Die Risiken machten sich in den Jahren nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 mehr und mehr bemerkbar. Etliche Schiffsfonds gerieten aufgrund sinkender Charterraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten. In der Folge blieben die Ausschüttungen an die Anleger aus und oft genug musste auch Insolvenzantrag gestellt werden.

Über die bestehenden Risiken hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen z.B. das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen aber oft verschwiegen oder nur völlig unzureichend erwähnt, sodass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2ci8alg

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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