Thursday, January 14, 2016

Steuerhinterziehung: Die Uhr tickt – Selbstanzeige rechtzeitig stellen

Die vollendete aber auch schon die versuchte Steuerhinterziehung ist strafbar. Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige können Steuersünder aber in die Steuerlegalität zurückkehren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wird eine Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt, können dem Steuersünder empfindliche Strafen drohen. Das Strafmaß reicht dabei von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen. Dennoch muss eine Steuerhinterziehung nicht zwangsläufig bestraft werden. Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige können Steuersünder nach wie vor in die Steuerehrlichkeit zurückkehren und einer drohenden Bestrafung entgehen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Selbstanzeige gestellt wird, bevor die Behörden die Tat entdeckt haben. Steuerhinterziehung liegt in der Regel dann vor, wenn gegenüber dem Finanzamt bewusst falsche Steuerangaben erklärt wurden.

Dabei müssen Steuersünder immer mehr damit rechnen, dass die Steuerhinterziehung früher oder später entdeckt wird. Verschiedene Finanzminister haben bereits angekündigt, den Drück auf Steuersünder hoch halten zu wollen. Dazu geben sie den Steuerfahndern immer effizientere Instrumente an die Hand. So startet beispielsweise 2017 der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten. Auch ehemalige Steueroasen wie Liechtenstein, Österreich oder die Schweiz werden sich an dem Informationsaustausch beteiligen. Unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten können dann kaum noch vor dem Fiskus verborgen werden. Auch wenn der Informationsaustausch erst 2017 beginnt, so wurden die Kontodaten bereits zum Stichtag 31. Dezember 2015 von den Finanzinstituten erfasst.

Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch Schwarzgeld auf Konten deponiert hatte, sollte handeln. Eine Selbstanzeige kann nur dann helfen, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde. Doch auch wenn die Uhr tickt, sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt verfasst werden. Denn sie muss nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Die hohen Anforderungen, die der Gesetzgeber an eine wirksame Selbstanzeige stellt, sind für den Laien allerdings kaum zu erfüllen. Wer es dennoch auf eigene Faust oder mit der Hilfe von Musterformularen versucht, riskiert, dass die Selbstanzeige fehlerhaft wird und misslingt. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden, die dafür sorgen können, dass die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

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