Thursday, January 28, 2016

Scholz Holding GmbH: Kurs der Anleihe eingebrochen

Die Anleger der Anleihe der Scholz Holding GmbH sind offenbar beunruhigt. Der Kurs der Anleihe ist eingebrochen, das Unternehmen plant umfassende finanzielle Restrukturierungsmaßnahmen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Recyclingunternehmens Scholz Holding GmbH und die angekündigten finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen führen bei den Anlegern offenbar zu großer Verunsicherung. Der Kurs an der u.a. an der Frankfurter Börse gehandelten Anleihe ist in den letzten Tagen eingebrochen. Auf Antrag des Unternehmens wurde am 14. Januar bereits ein Kurator für die Inhaber der Teilschuldverschreibungen eingesetzt.

Die Scholz Holding GmbH hatte 2012 eine Mittelstandsanleihe (ISIN: AT 0000A0U9J2 / WKN A1MLSS) nach österreichischem Recht mit einem Gesamtvolumen von 182,5 Millionen Euro begeben. Bei einer fünfjährigen Laufzeit ist die Inhaberschuldverschreibung mit 8,5 Prozent jährlich verzinst. Die Zinszahlungen sind jeweils zum 8. März fällig; die Anleihe muss 2017 zurückgezahlt werden. Die wirtschaftlichen Probleme des Unternehmens machen eine finanzielle Restrukturierung notwendig. Ob und inwieweit die Anleihe davon betroffen ist, ist derzeit noch nicht ersichtlich. Die Ratinggesellschaft Euler Hermes Rating hat aber ihr Rating um zwei Stufen auf „C“ zurückgesetzt. Auch das ist kein gutes Zeichen für die Anleihe. Ein Ausfall ist nicht auszuschließen. Ebenso muss damit gerechnet werden, dass die Anleihegläubiger ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Eine Versammlung der Anleihegläubiger ist für den 9. Februar vorgesehen.

Da der Kurs der Anleihe eingebrochen ist, müssen die Anleger beim Handel an der Börse mit hohen Verlusten rechnen. Um finanziellen Schaden abzuwenden, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die rechtlichen Möglichkeiten der Anleihegläubiger prüfen. In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz.

Die Ansprüche können möglicherweise aus Prospekthaftung entstanden sein, falls die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig oder fehlerhaft sind. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche auf Grund einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht kommen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1JVcYHC

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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