Monday, January 25, 2016

Steuerhinterziehung: Steueroasen werden ausgetrocknet – Rechtzeitig Selbstanzeige stellen

Die Steueroasen werden nach und nach trocken gelegt. Wer unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten hat, kann noch mit einer Selbstanzeige in die Steuerlegalität zurückkehren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Kampf gegen Steuerhinterziehung rückt die Welt zusammen. Mehr als 70 Staaten wollen sich ab 2017 bzw. 2018 am automatischen Informationsaustausch von Bankdaten beteiligen. Die Steueroasen sollen nicht nur in der EU und Europa, sondern global ausgetrocknet werden. Auch Staaten wie die Schweiz, Österreich oder Lichtenstein wollen sich an dem Informationsaustausch beteiligen. Unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten können dann kaum noch vor dem Fiskus verborgen werden.

Für Steuersünder steigt damit die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird und eine Verurteilung droht, weiter kräftig an. Noch können sie in die Steuerehrlichkeit zurückkehren und eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen. Das ist aber nur dann noch möglich, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde. Die Zeit drängt allerdings. Dennoch muss eine Selbstanzeige gründlich vorbereitet werden und alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre offen legen. Daher sollte sie auch nicht übereilt abgegeben werden. Nur wenn die Selbstanzeige lückenlos und fehlerfrei ist, kann sie strafbefreiend wirken.

Der Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an die Selbstanzeige, die vom Laien kaum zu erfüllen sind. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Diese Vorgehensweise birgt das Risiko, dass die Selbstanzeige unvollständig oder fehlerhaft wird und deshalb misslingt. In der Konsequenz kann dann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung stehen.

Um das zu vermeiden, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige beauftragt werden. Sie können die spezifischen Begebenheiten eines jeden Falls erkennen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige umfassen muss. Nach einer erfolgreichen Selbstanzeige drohen bei einer Hinterziehungssumme bis 25.000 Euro keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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