Wednesday, January 27, 2016

Wölbern Holland 72: Hohe Verluste für die Anleger

Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie bleibt für die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland 72 voraussichtlich ein Verlust von rund 80 Prozent ihrer Einlage.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Wölbern Invest legte den geschlossenen Immobilienfonds Holland 72 im Jahr 2012 auf. Gesamtausschüttungen in Höhe von rund 138,5 Prozent vor Steuern bezogen auf das Eigenkapital wurden den Anlegern prognostiziert. Die Realität sieht für die Anleger ganz anders aus. Nachdem die Fondsimmobilie, ein Bürogebäude in Rotterdam, nun offenbar verkauft wurde, bleibt für die Anleger unterm Strich ein Verlust von rund 80 Prozent, berichtet „fonds professionell online“ Auch die prognostizierten jährlichen Ausschüttungen von 5,5 Prozent sind nur einmal geflossen.

Die Anleger hatten den Verkauf der Immobilie schon 2014 beschlossen. Der nun erzielte Kaufpreis soll sogar leicht über der Beschlussvorlage liegen. Dennoch war für die Anleger ihre Beteiligung ein deutliches Verlustgeschäft. Um nicht auf den finanziellen Verlusten sitzen zu bleiben, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Denn Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds wie den Wölbern-Fonds Holland 72 sind keineswegs Investitionen in das viel gerühmte „Betongold“. Vielmehr ist die Wirtschaftlichkeit von konjunkturellen Entwicklungen abhängig. Sinkende Mieteinnahmen oder drohende Leerstände können die Fonds in wirtschaftliche Schieflage bringen. Da die Anleger in der Regel mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen erwerben, stehen sie damit auch im unternehmerischen Risiko. Am Ende kann sogar der Totalverlust der Einlage stehen. Wurden die Anleger über diese Risiken nicht entsprechend informiert, kann auf Grund einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatz geltend gemacht werden.

Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen (Kick-Backs), die die Bank für die Vermittlung erhält, aufgeklärt werden müssen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1GWqTh7

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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