Tuesday, January 19, 2016

Steuerhinterziehung: Immer noch mehr als 3000 Selbstanzeigen in NRW

Im abgelaufenen Jahr gingen in Nordrhein-Westfalen mehr als 3000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ein. Für Steuersünder ist sie nach wie vor der einzige Ausweg.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterzieher nutzen nach wie vor die Selbstanzeige, um trotz ihrer Steuerhinterziehung straffrei zu bleiben. Wie die Rheinische Post berichtet, wurden in Nordrhein-Westfalen im abgelaufenen Jahr 2015 insgesamt 3071 Selbstanzeigen bei den zuständigen Finanzämtern gezählt. Damit hat sich der Wert aus dem Rekordjahr 2014 zwar mehr als halbiert. Dennoch ist davon auszugehen, dass immer noch unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten vielen Menschen unter den Nägeln brennen. Um sich vor einer Strafverfolgung und drohenden Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu schützen, ist die Selbstanzeige für Steuersünder alternativlos. Möglich ist sie aber nur dann, wenn die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde.

Wie nach wie vor mehr als 3000 Selbstanzeigen in NRW zeigen, wird den Betroffenen offensichtlich auch immer bewusster, dass sie die begangene Steuerhinterziehung nicht mehr ewig verbergen können. Denn durch verschiedene Maßnahmen wurde der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung immer weiter forciert, so dass es nur eine Frage der Zeit sein dürfte, wann die Tat entdeckt wird und dann drastische Strafen drohen können. Daher ist die Selbstanzeige immer noch die beste Möglichkeit mit einem „blauen Auge“ wieder in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

Allerdings ist der Weg schwieriger als oft gedacht. Denn an die Selbstanzeige hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, wird die Selbstanzeige mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Fehlschlag. Daher sollten Steuersünder auch die kompetente Beratung von im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern suchen. Sie wissen welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie am Ende auch tatsächlich strafbefreiend wirken kann.

Wer es dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, muss damit rechnen, dass die Selbstanzeige fehlerhaft wird und deshalb misslingt.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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