Tuesday, January 26, 2016

Steuerhinterziehung: Schweiz hat als Steueroase ausgedient – Ausweg Selbstanzeige

Die Schweiz hat als sicheres Versteck für unversteuerte Kapitaleinkünfte ausgedient. Wer immer noch Schwarzgeld in der Schweiz deponiert hat, kann über eine Selbstanzeige nachdenken.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Lange Zeit galt die Schweiz als Steueroase. Unversteuerte Einkünfte wurden auf Schweizer Konten deponiert und vor dem deutschen Fiskus verborgen. Diese Zeiten sind vorbei. Die Schweizer Banken spielen nicht mehr mit und die Schweiz hat mit der EU im Mai 2015 ein Abkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung unterzeichnet.

Wer noch Schwarzgeld in der Schweiz deponiert hat, muss damit rechnen, dass die Steuerhinterziehung über kurz oder lang von den Behörden entdeckt wird. Dieses Risiko steigt durch den automatischen Informationsaustausch von Bankdaten noch weiter an. Ab 2018 beteiligt sich auch die Schweiz an dem Informationsaustausch. Für Steuersünder mit Schwarzgeld in der Schweiz wird es also höchste Zeit, reinen Tisch zu machen und einer möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zuvorzukommen. Möglich ist dies nach wie vor durch die strafbefreiende Selbstanzeige.

Diese muss aber gestellt werden, bevor die Tat durch die Behörden entdeckt wurde. Sie muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann. Das erfordert eine äußerst gewissenhafte Vorbereitung. Für Laien sind die gesetzlichen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu stemmen. Daher sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit der Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß. Dann droht trotz der Selbstanzeige eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die spezifischen Umstände eines jeden Falls genau beurteilen und wissen welche Angaben und Unterlagen nötig sind, damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt.

Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag, der zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden muss.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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