Wednesday, January 13, 2016

Canada Gold Trust Fonds: Lage für die Anleger spitzt sich zu

Anleger der Canada Gold Trust Fonds müssen weiterhin um ihr Geld fürchten. Für den 29. Januar 2016 ist eine weitere Informationsveranstaltung geplant.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds scheint die Lage immer bedrohlicher zu werden. Nach einem Bericht des Handelsblatts vom 12. Januar 2016 scheinen die Fondsgesellschaften kaum noch über liquide Mittel zu verfügen. Das noch vorhandene Geld soll demnach aus den Rückzahlungen der Ausschüttungen stammen. Dazu werden die Anleger nach wie vor aufgefordert.

Trotz dieser prekären Situation sollen die Anleger aber bis zum 15. Januar 2016 der Treuhandgesellschaft, die die Verwaltung der Fonds übernommen hat, Entlastung erteilen. Informationen, wo der große Teil der Anleger-Gelder geblieben ist, haben die Anleger nach wie vor nicht. Die nächste Informationsveranstaltung ist aber erst für den 29. Januar geplant – also nach der Abstimmung am 15. Januar.

Für die Anleger gibt es aber immer noch mehr Fragen als Antworten. In dieser rechtlich unübersichtlichen Situation und auch angesichts der drohenden finanziellen Verluste können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Zunächst sollten Ausschüttungen nicht zurückgezahlt werden, ohne zuvor geprüft zu haben, ob die Rückforderung überhaupt im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist. Darüber hinaus ist es angesichts der finanziellen Lage der Fondsgesellschaften zumindest ungewiss, ob überhaupt noch eine nachhaltige Sanierung gelingen kann. Eine Insolvenz der Canada Gold Trust Fonds lässt sich nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ausschließen.

Um einen möglichen Totalverlust abzuwenden, sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Dazu gehört auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Diese Ansprüche können sich gegen die Prospektverantwortlichen richten. Die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, so dass sich der Anleger ein möglichst genaues Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen kann. Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen die Vermittler wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht kommen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1N6EVsu

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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