Friday, January 8, 2016

Steuerhinterziehung: Banken erfassen Kontobestände – Ausweg Selbstanzeige

Die Situation für Steuerhinterzieher hat sich mit dem Jahreswechsel noch einmal verschärft. Wer noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen möchte, sollte demnächst handeln.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ab 2017 beginnt der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten. Für Steuerhinterzieher wird aber nicht erst dann die Luft deutlich dünner. Denn schon der 31. Dezember 2015 war ein einschneidendes Datum. Zu diesem Stichtag mussten Finanzinstitute den Altbestand der Konten erfassen. Wer unversteuerte Kapitaleinkünfte bis zu diesem Zeitpunkt auf Auslandskonten deponiert hatte, muss also damit rechnen, dass die Steuerhinterziehung demnächst entdeckt wird, auch wenn der erste automatische Informationsaustausch erst 2017 stattfindet. Das Konto einfach aufzulösen ist in jedem Fall keine Lösung mehr, um die Steuerhinterziehung zu verschleiern.

Der einzige Ausweg einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen, ist die strafbefreiende Selbstanzeige. Diese muss allerdings gestellt werden, bevor die Tat durch die Behörden entdeckt wird. Die Zeit wird also langsam knapp, dennoch dürfte die Selbstanzeige in vielen Fällen noch möglich sein.

Trotz der drohenden Entdeckungsgefahr sollte eine Selbstanzeige auch nicht übereilt abgegeben werden. Denn strafbefreiend kann sie nur wirken, wenn sie auch vollständig und fehlerfrei ist. Das dürfte angesichts der komplexen Materie für einen Laien kaum machbar sein. Darum sollten Selbstanzeigen auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb missglückt, ist groß.

Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige umfassen muss und können auch bei der diskreten Beschaffung der notwendigen Dokumente behilflich sein. Nach einer erfolgreichen Selbstanzeige drohen bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen müssen nicht nur die Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden, sondern auch ein Strafzuschlag entrichtet werden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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