Friday, April 1, 2016

Bank zieht zurück – Entscheidung des BGH zum Darlehenswiderruf bleibt aus

Da die Bank die Revision zurückgezogen hat, wurde ein für den 5. April vorgesehener Verhandlungstermin vor dem BGH zum Widerruf von Verbraucherdarlehen aufgehoben (Az.: XI ZR 478/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eigentlich war eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen Darlehenswiderruf mit Spannung erwartet worden. Doch die für den 5. April geplante Verhandlung ist geplatzt. Die Bank hat ihre Revision gegen das Urteil des OLG Stuttgart vom 29. September 2015 zurückgezogen (Az.: 6 U 21/15).

In dem Fall hatte ein Ehepaar auf die Rückzahlung eines Aufhebungsentgelts für mehrere zwischen 2004 und 2010 geschlossene Darlehensverträge geklagt. Ein Teil dieser Verträge kam unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande. Anfang 2012 hatten die Parteien einen Aufhebungsvertrag zur vorzeitigen Ablösung der Darlehen geschlossen. Dabei mussten die Darlehensnehmer ein Aufhebungsentgelt von insgesamt knapp 30.000 Euro zahlen. Im November 2013 erklärte das Ehepaar schließlich den Widerruf der Darlehen, da es nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt worden war. Mit seiner Klage auf Rückerstattung des Aufhebungsentgelts hatte es sowohl vor dem Landgericht Stuttgart als auch dem Oberlandesgericht Stuttgart Erfolg.

Das OLG hatte entschieden, dass die Bank das Ehepaar nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt habe. Insbesondere auch, da für den Beginn der Widerrufsfrist besondere Vorgaben des Fernabsatzrechts gegolten hätten. Daher sei die Widerrufsfrist nicht angelaufen, so dass der Widerruf auch 2013 noch wirksam erfolgt sei. Dem Widerruf stehe auch nicht entgegen, dass zuvor ein Aufhebungsvertrag und ein Aufhebungsentgelt gezahlt worden sei. Das Widerrufsrecht sei weder rechtsmissbräuchlich ausgeübt worden noch sei es verwirkt.

Schon im vergangenen Jahr hätte es Grundsatzentscheidungen des BGH zum Darlehenswiderruf geben sollen. Beide Male platzten die Verhandlungen, da sich die Parteien noch kurzfristig geeinigt hatten. Nun bleibt zum dritten Mal eine Grundsatzentscheidung aus, die vermutlich zu Gunsten der Verbraucher gefallen wäre. Möglicherweise wollen die Banken genau das vermeiden. Zumal das Widerrufsrecht für Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, am 21. Juni 2016 endet. Verbraucher, die ihr Darlehen noch widerrufen möchten, können sich an einen im Bankrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

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