Tuesday, April 5, 2016

German Pellets GmbH: Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens vermutlich zum 1. Mai

Geschädigte Anleger der German Pellets GmbH müssen sich weiter in Geduld üben. Das reguläre Insolvenzverfahren wird vermutlich erst zum 1. Mai eröffnet werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ursprünglich war mit der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens über die German Pellets GmbH Anfang April gerechnet worden. Daraus wird wohl nichts. Wie das Handelsblatt berichtet, rechnet die vorläufige Insolvenzverwalterin nun erst mit einer Eröffnung zum 1. Mai. Die geschädigten Anleger werden sich also noch weiter in Geduld üben müssen. Auf der anderen Seite verbleibt so mehr Zeit, Investoren für das insolvente Unternehmen zu finden.

Für die Anleger geht die Ungewissheit aber erstmal weiter. Insgesamt stehen Anlegergelder in Höhe von rund 260 Millionen Euro im Feuer. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Forderungen der Anleger in einem Insolvenzverfahren vollauf bedient werden können. Vielmehr muss auch dann mit hohen Verlusten bis zum Totalverlust gerechnet werden. Daher sollten die Anleger auch nicht alle Hoffnung auf eine möglichst hohe Insolvenzquote oder den Einstieg eines Investors legen. Sie können auch selbst aktiv werden und ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Schadensersatzansprüche können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Anlageberater / Vermittler richten. Sollten die Emissionsprospekte nicht vollständig sein oder irreführende Angaben enthalten, können Ansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein. Darüber hinaus hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden.

Unterdessen laufen auch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue, Insolvenzverschleppung, des Bankrotts und Steuerhinterziehung weiter. Sollte sich der Verdacht bestätigen, können möglicherweise weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Das Amtsgericht Schwerin hat das reguläre Insolvenzverfahren über die Tochtergesellschaft German Pellets Sachsen GmbH am 1. April eröffnet (Az.: 580 IN 99/16). Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 13. Mai anmelden.

Weitere Informationen unter:

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Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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