Tuesday, April 26, 2016

Internetkonzern im Visier der europäischen Wettbewerbshüter

Wegen möglicher Verstöße gegen das Kartellrecht weitet die EU-Kommission ihr Verfahren gegen einen Internetkonzern aus. Dieser soll möglicherweise seine marktbeherrschende Stellung missbrauchen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die EU-Wettbewerbshüter werfen dem Internetkonzern vor, dass er mit seinem Betriebssystem für Smartphones möglicherweise seine marktbeherrschende Stellung missbrauche und damit gegen das Wettbewerbsrecht bzw. Kartellrecht verstoße. Der Vorwurf: Der Konzern lege Herstellern von Smartphones und Betreibern von Mobilfunknetzen Beschränkungen auf. So müssten zum Beispiel Anwendungen des Internetkonzerns vorinstalliert werden.

Dadurch werde den Verbrauchern eine größere Auswahl an Anwendungen und Dienstleistungen vorenthalten und auch die Innovationen anderer Unternehmen ausgebremst. Kleinere Anbieter könnten aber nur dann auch im Wettbewerb bestehen, wenn faire Bedingungen herrschen, kritisieren die Wettbewerbshüter. Damit könnte der Konzern, der die Vorwürfe zurückweist, gegen europäische Kartellrechte verstoßen. Die EU-Kommission ließ dem Konzern die Aufforderung zukommen, diese Geschäftspraktiken aufzugeben, um so Schaden von den Verbrauchern und Mitbewerbern abzuwenden. Kommt das Unternehmen den Aufforderungen nicht nach und sollten sich die erhobenen Vorwürfe bestätigen und beweisen lassen, könnten auf das Unternehmen Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes zukommen.

Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder andere Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht bzw. Kartellrecht können streng geahndet werden. Denn im Sinne der Verbraucher und Marktteilnehmer soll ein vielgestaltiger und funktionierender Wettbewerb gewährleistet werden. Entsprechend können Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entsprechende Sanktionen nach sich ziehen.

Um zeitaufwendige und kostenintensive rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten im Wettbewerbsrecht und Kartellrecht versierte Rechtsanwälte frühzeitig hinzugezogen werden. Sie können prüfen, ob kartellrechtliche Bedenken bestehen können und überwinden möglicherweise bestehende Schwierigkeiten. Sollten bereits Forderungen gegen das Unternehmen wegen vermeintlicher Kartellrechtsverstöße bestehen, übernehmen kompetente Rechtsanwälte auch die Abwehr der Ansprüche. Im umgekehrten Fall können auch Forderungen gegen Unternehmen geltend gemacht werden, die gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen.

Weitere Informationen unter:

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Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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