Wednesday, April 27, 2016

Druck auf Steuersünder wächst – Notausgang Selbstanzeige

Nach den sog. Panama Papers wird der internationale Druck auf Steuersünder weiter zunehmen. Immer mehr Staaten zeigen sich kooperationsbereit. Für Steuersünder bleibt die Selbstanzeige als Ausweg.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Über die sog. Panama Papers wird viel geredet. Ganz unabhängig davon, ob das Material tatsächlich Dokumente zu Steuerhinterziehung oder Geldwäsche enthält, entfaltet es seine Wirkung. Immer mehr Staaten signalisieren zunehmende Kooperationsbereitschaft, um den internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung zu forcieren. Für Steuersünder bedeutet dies, dass die Gefahr der Entdeckung weiter steigen und die Zahl der Steueroasen sinken wird.

Noch haben Steuersünder die Möglichkeit, über eine strafbefreiende Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Dieses Entdeckungsrisiko steigt auch vor dem Hintergrund des automatischen Informationsaustausches von Finanzdaten ab 2017 weiter an. Ist die Tat entdeckt, liegt ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vor. Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann. Daher muss sie immer gründlich und detailliert vorbereitet werden.

Für den Laien sind die Anforderungen des Gesetzgebers an die Selbstanzeige dabei kaum zu erfüllen. Daher sollte er sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfassen. So können die komplexen Vorgänge nicht erfasst werden und Fehler sind quasi schon vorprogrammiert. In der Konsequenz schlägt die Selbstanzeige dann fehl. Damit das nicht passiert, sollten Steuersünder sich fachkundige Hilfe sichern.

Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater können die Gegebenheiten eines jeden Einzelfalls korrekt und detailliert erfassen. Sie wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie auch strafbefreiend wirken kann. Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro sind nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen zu befürchten. Bei höheren Beträgen muss neben den Steuerschulden zzgl. Zinsen auch ein Strafzuschlag gezahlt werden, damit die Sache vom Tisch ist.

Weitere Informationen unter:

http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Druck auf Steuersünder wächst – Notausgang Selbstanzeige appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/1VCY4fD
via IFTTT

No comments:

Post a Comment