Wednesday, April 20, 2016

Steilmann SE: Investorensuche nach der Insolvenz Ansprüche der Anleger

Nach der Insolvenz der Steilmann SE und der Steilmann Holding läuft die Suche nach Investoren. Die Gelder der Anleihe-Anleger und Aktionäre stehen weiter im Feuer.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem die Steilmann SE und die Steilmann Holding AG am 24. März Insolvenz angemeldet haben und inzwischen auch weitere Gesellschaften der Gruppe insolvent sind, läuft die Suche nach Investoren. Die wahrscheinliche Variante ist dabei, dass sich Investoren für einzelne Teilbereiche finden lassen, also eine Zerschlagung des Konzerns droht. Der vorläufige Insolvenzverwalter teilte mit, dass die Zukunftsaussichten der Gesellschaften sehr unterschiedlich zu bewerten seien. Immerhin: Eine Brückenfinanzierung, um die operativen Geschäfte der Konzerngesellschaften weiterzuführen, ist offenbar nicht nötig.

Die Suche nach Investoren kann auch Einfluss auf die Insolvenzmasse haben, sofern das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird. In den Fokus gerät dabei auch die Beteiligung an den Adler-Modemärkten und wem der Erlös nach einem möglichen Verkauf zu Gute käme. Für die Zeichner der Mittelstandsanleihe und die Aktionäre gibt es nach wie vor keine Entwarnung. Sie müssen weiterhin hohe finanzielle Verluste befürchten. Besonders für die Aktionäre gibt es in einem Insolvenzverfahren vermutlich nichts zu holen. Um die Verluste abzuwenden, können sich die Anleihe-Anleger und die Aktionäre an im Bank- und Kapitalmarktrecht bzw. im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte wenden. Diese können nicht nur bei der Anmeldung der Forderungen in einem möglichen Insolvenzverfahren unterstützen, sondern auch weitere rechtliche Möglichkeiten wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen überprüfen.

Dabei gilt es besonders die Emissionsprospekte genau unter die Lupe zu nehmen. Fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Angaben können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung ausgelöst haben. Ebenso kann geprüft werden, ob zum Zeitpunkt des Börsengangs die Zeichen nicht schon auf eine bevorstehende Insolvenz hingedeutet haben. Darüber hinaus kann auch eine fehlerhafte Anlageberatung in Betracht kommen. Denn die Anleihe-Anleger hätten in den Beratungsgesprächen auch ausführlich über die Risiken aufgeklärt werden müssen.

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Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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