Wednesday, April 6, 2016

Darlehen rechtzeitig widerrufen und von niedrigen Bauzinsen profitieren

Durch den Widerruf eines Immobiliendarlehens lassen sich häufig mehrere tausend Euro sparen. Allerdings endet das sog. „ewige Widerrufsrecht“ für Altverträge am 21. Juni 2016.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie endet auch das „ewige Widerrufsrecht“ für Altverträge am 21. Juni 2016. Wer sein zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehensvertrag noch widerrufen möchte, sollte daher handeln. Nach dieser Frist ist der Widerruf nicht mehr möglich.

Da Banken und Sparkassen bei zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienfinanzierungen häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben, ist in vielen dieser Fälle die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt worden. Als Folge können diese Verträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen und rückabgewickelt werden. Auf diese Weise können Verbraucher günstig umschulden und von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren. So lassen sich je nach Darlehenshöhe und Zinskonditionen häufig mehrere tausend Euro sparen.

Auch wenn der Widerruf dieser Altverträge nach dem 21. Juni 2016 nicht mehr möglich ist, kann der Widerrufsjoker bis dahin noch gezogen werden. Voraussetzung für einen erfolgreichen Darlehenswiderruf ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Unklare Formulierungen zum Beginn der Widerrufsfrist z.B. durch die Verwendung des Wortes „frühestens“ können ein Hinweis auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sein. Dennoch ist es für den Laien nicht leicht ersichtlich, ob die Bank ihn ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt hat. Zur Überprüfung seiner Widerrufsbelehrung kann er sich an einen im Bankrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Sind die Voraussetzungen gegeben und die Anschlussfinanzierung geklärt, sollte der Widerruf gegenüber der Bank erklärt werden. Auch wenn die Bank den Widerruf nicht akzeptiert, ist die Rechtslage meist eindeutig. Häufigen Argumenten der Banken wie Verwirkung oder treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts haben diverse Gerichte inzwischen eine Absage erteilt. Auch die vorzeitige Ablösung eines Darlehens unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung steht dem Widerruf in der Regel nicht entgegen.

Weitere Informationen unter:

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Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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