Tuesday, April 12, 2016

HCI MS City of Guangzhou: Anlegern droht Totalverlust

Seit dem 29. Februar 2016 befindet sich die Gesellschaft des HCI Schiffsfonds MS City of Guangzhou im vorläufigen Insolvenzverfahren. Für die Anleger kann das den Totalverlust der Einlage bedeuten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG MS „City of Guangzhou" durch das Amtsgericht Lüneburg (Az.: 56 IN 16/16) hat die Beteiligung an dem Schiffsfonds für die Anleger einen weiteren Tiefpunkt erreicht. Nun droht ihnen sogar der Totalverlust ihrer Einlage.

Dabei verlief die Beteiligung an dem 2007 aufgelegten Schiffsfonds HCI MS City of Guangzhou ohnehin alles andere als wunschgemäß. Die Krise der Handelsschifffahrt machte sich schnell bemerkbar, so dass schon im Jahr 2011 ein Sanierungskonzept aufgelegt werden musste. Auch 2013 sollten die Anleger frisches Kapital investieren, um den wirtschaftlich angeschlagenen Fonds wieder in ruhigere Fahrwasser zu bringen. Unterm Strich blieben alle Bemühungen aber erfolglos, so dass offenbar nur noch der Gang zum Insolvenzgericht übrigblieb. Für die Anleger ist das gleichbedeutend mit der Gefahr des Totalverlusts ihrer Einlage. Damit es nicht so weit kommt, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Grundlage dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten nicht nur die Vorzüge der Geldanlage betont werden dürfen, sondern auch deren Risiken hätten umfassend dargestellt werden müssen. Insbesondere sind dies die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und natürlich das Totalverlust-Risiko. Erfahrungsgemäß wurden diese Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Trotz ihres spekulativen Charakters wurden Beteiligungen an Schiffsfonds sogar oftmals als sichere Altersvorsorge beworben.

Eine derartige Falschberatung kann ebenso zu Schadensersatzansprüchen führen wie das Verschweigen der Rückvergütungen an die vermittelnde Bank. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Bank diese sog. Kick-Backs zwingend offenlegen.

Weitere Informationen unter:

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Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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