Saturday, April 23, 2016

Endspurt für den Widerrufsjoker – Darlehen bis 21. Juni 2016 widerrufen

Wer sein Immobiliendarlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 widerruft, kann von den niedrigen Zinsen profitieren und viel Geld sparen. Der Widerrufsjoker sticht aber nur noch bis zum 21. Juni 2016.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Endspurt für den Widerrufsjoker ist eingeleitet. Ursprünglich konnten zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen unbefristet widerrufen werden, wenn die Bank oder Sparkasse ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt hat. Durch eine Gesetzesänderung endet dieses eigentlich „ewige Widerrufsrecht“ nun am 21. Juni 2016. Nur wer bis dahin sein Immobiliendarlehen noch widerruft, kann noch von den anhaltend niedrigen Zinsen profitieren und durch eine Umfinanzierung viel Geld sparen.

Voraussetzung für den Widerruf eines Immobiliendarlehens ist, dass das Kreditinstitut eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Weicht diese inhaltlich oder in der äußeren Gestaltung auch nur geringfügig von der jeweils gültigen Musterbelehrung ab, ist ein Widerruf häufig möglich. Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg halten rund 80 Prozent der Widerrufsbelehrungen bei zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen den gesetzlichen Anforderungen nicht Stand. In den meisten Fällen ist ein Widerruf möglich. Ein typischer Hinweis für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist etwa eine uneindeutige Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist, z.B. durch die Verwendung des Wortes „frühestens“. Aber auch andere inhaltliche und äußerliche Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung können dazu führen, dass die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt und die Darlehen deshalb auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können. Für den Laien ist nur schwer zu erkennen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Im Bankrecht kompetente Rechtsanwälte können feststellen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen.

Ist das der Fall, sollten die Verbraucher handeln. Denn der Widerruf ist nur noch knapp zwei Monate möglich. Im Endspurt für den Widerrufsjoker können Verbraucher noch viel Geld sparen.

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Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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