Monday, April 4, 2016

Reform der Erbschaftssteuer muss bis zum 30. Juni 2016 stehen

Bis zum 30. Juni 2016 muss die Reform der Erbschaftssteuer stehen. Doch nach wie vor wissen insbesondere Firmeneben nicht, welche Belastungen künftig auf sie zukommen werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bis zum 30. Juni hat der Gesetzgeber Zeit, die Reform der Erbschaftssteuer auf den Weg zu bringen. Nötig wurde dies durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die zu starke Privilegierung von Firmenerben gerügt hatte. Bei der Unternehmensnachfolge müssen sich Firmenerben künftig auf höhere steuerliche Belastungen einstellen. Wie genau diese aussehen werden, steht aber nach wie vor nicht fest.

Sollte bis zum Ablauf der Frist am 30. Juni 2016 die Reform der Erbschaftssteuer nicht gelungen sein, bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar, berichtet das Handelsblatt am 1. April. Grund zur Freude ist das für Unternehmen und Erben dennoch nicht. Denn nach diesem Stichtag könnte geklagt werden und die bisherigen Privilegien für Firmenerben könnten auch dann nicht gelten.

Bisher ist es der Bundesregierung noch nicht gelungen, sich auf eine endgültige Reform der Erbschaftssteuer zu verständigen. Grundlage der Diskussion ist ein Gesetzesentwurf, den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eingebracht hat. Demnach soll bei Unternehmenserbschaften ab einem Wert von 26 Millionen Euro eine Bedürfnisprüfung eingeführt werden. Die steuerliche Begünstigung wäre dann nur noch möglich, wenn das Unternehmen durch die Erbschaftssteuer substanziell gefährdet wäre. Kritiker wollen das Bewertungsrecht so ändern, dass der Firmenwert um 30 Prozent sinkt. Ist die Verfügung über das Firmenvermögen bei Familienunternehmen per Gesellschaftsvertrag ohnehin beschränkt, ist eine Bedürfnisprüfung ab einem Erbe von 52 Millionen Euro vorgesehen. Allerdings soll das Privatvermögen weiter in die Bedürfnisprüfung einbezogen werden. Alternativ können Firmenerben auch einen Antrag auf Gewährung eines Verschonungsabschlags stellen. Darüber hinaus soll im Todesfall das steuerpflichtige Verwaltungsvermögen begünstigt werden, wenn es innerhalb eines Jahres reinvestiert wird.

Auch wenn die Frist bald abläuft, steht die Erbschaftssteuerreform noch nicht. Klar ist nur, dass sich Firmenerben bei der Unternehmensnachfolge auf höhere steuerliche Belastungen einstellen müssen. Um eine steueroptimierte Lösung beim Unternehmensübergang zu finden, können sich Firmenerben an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden.

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