Monday, April 18, 2016

Lloyd Fonds LF 58 MS Patricia Schulte eröffnet

Ende März wurde das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Patricia Schulte am Amtsgericht Niebüll eröffnet (Az.: 5 IN 121/15). Das Containerschiff zählte zum Lloyd Flottenfonds VII.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Containerschiff MS Patricia Schulte bildete mit den Tanker MT Hamburg Star die Investitionsobjekte des Lloyd Fonds LF 58 Lloyd Flottenfonds VII. Über die Gesellschaft des Containerschiffs ist nun das reguläre Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Für die Anleger kann die Insolvenz finanzielle Verluste mit sich bringen. Möglicherweise lebt auch die Außenhaftung wieder auf und vom Insolvenzverwalter werden bereits geleistete Ausschüttungen wieder zurückgefordert.

Anleger, die sich gegen die drohen Verluste oder finanziellen Forderungen wehren möchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Da diese aber schon verjährt sein könnten oder demnächst verjähren, sollten Anleger umgehend handeln.

Wie bei vielen anderen Schiffsfonds machten sich auch beim Lloyd Flottenfonds VII die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 bemerkbar. Aufgebaute Überkapazitäten und sinkende Charterraten brachten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die häufig in der Insolvenz und mit hohen Verlusten für die Anleger endeten.

Das zeigt, dass Beteiligungen an Schiffsfonds keineswegs die sicheren und renditestarken Geldanlagen sind als die sie in den Beratungsgesprächen gerne dargestellt wurden. Um den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung gerecht zu werden, hätten die Anleger allerdings auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Obwohl den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage drohen kann, wurden sie erfahrungsgemäß in den Beratungsgesprächen häufig über die Risiken im Unklaren gelassen. Stattdessen wurden Schiffsfonds trotz ihres spekulativen Charakters sogar häufig als Altersvorsorge empfohlen.

Eine derartige Falschberatung kann ebenso zu Schadensersatzansprüchen führen wie das Verschweigen der Rückvergütungen an die vermittelnde Bank. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Bank zwingend über diese sog. Kick-Backs aufklären, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann.

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