Friday, August 26, 2016

CFB 166 Twins 1: Schadensersatzansprüche der Anleger

Der CFB Fonds 166 Twins 1 konnte die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Noch besteht aber die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nur in den Anfangsjahren konnte der Ende 2007 aufgelegte Schiffsfonds CFB Fonds 166 Twins 1 die Erwartungen der Anleger erfüllen. Die Fondsgesellschaft investierte in die beiden Vollcontainerschiffe der Sub-Panamax-Klasse MS Nedlloyd Adriana (ehemals MS Adriana Star) und MS Nedlloyd Valentina (ehemals MS Valentina Star). Insgesamt wurden dazu rund 56 Millionen US-Dollar bei den Anlegern eingesammelt, die sich mit einer Mindestsumme von 15.000 USD beteiligen konnten.

Wie bei so vielen anderen Schiffsfonds, machten sich auch beim CFB Fonds 166 Twins 1 die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 bemerkbar. Erschwerend kam hinzu, dass die Charterverträge für die beiden Schiffe nach fünf Jahren ausgelaufen waren und derartige Charterraten inzwischen nicht mehr zu erzielen waren. So blieben im Jahr 2012 erstmals die Ausschüttungen für die Anleger aus. Mit einer Erholung der Containerschifffahrt ist kurzfristig nicht zu rechnen, so dass es auch für viele Schiffsfonds weiter schwierig bleiben wird, die prognostizierten Erwartungen zu erfüllen.

Anleger des CFB Fonds 166 Twins 1 müssen der weiteren Entwicklung allerdings nicht tatenlos zusehen. Sie können sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Durch eine fehlerhafte Anlageberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein. In den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds oftmals als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Tatsächlich befinden sich etliche Schiffsfonds in erheblichen wirtschaftlichen Problemen und mussten teilweise bereits Insolvenz anmelden. Die Anleger hätten im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung allerdings auch umfassend über die Risiken wie lange Laufzeiten, Wechselkursschwankungen und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies häufig nicht oder nur unzureichend geschehen.

Außerdem hätte die vermittelnde Bank auch ihre zum Teil hohen Provisionen nicht verschweigen dürfen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offengelegt werden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1Tv1Vti

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post CFB 166 Twins 1: Schadensersatzansprüche der Anleger appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/2bVeDkD
via IFTTT

No comments:

Post a Comment