Tuesday, August 16, 2016

Kompetente Unterstützung bei der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

Der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten rückt näher. Für Steuersünder steigt damit die Gefahr der Entdeckung. Noch kann eine strafbefreiende Selbstanzeige gestellt werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im kommenden Jahr beginnt der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten. Inzwischen haben rund 100 Staaten das Abkommen zur internationalen Bekämpfung gegen Steuerhinterziehung unterzeichnet. Sie beteiligen sich ab 2017 bzw. ab 2018 an dem Austausch. Durch das Abkommen werden weitere Steuerschlupflöcher geschlossen. Steuersünder mit unversteuerten Einkünften auf Auslandskonten müssen dann mehr denn je mit der Entdeckung der Steuerhinterziehung und einer drohenden Verurteilung rechnen. Noch haben sie die Möglichkeit, mit einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Die Zeit wird aber langsam knapp.

Denn die Selbstanzeige kann nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wurde. Das heißt, die Tat darf noch nicht durch die Behörden entdeckt worden sein. Das Risiko, dass die Steuerhinterziehung auffliegt, steigt allerdings kontinuierlich. Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann. Dazu müssen u.a. alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre gegenüber dem zuständigen Finanzamt offenbart werden. Für den Laien sind diese hohen Anforderungen des Gesetzgebers kaum zu erfüllen.

Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplexen Vorgänge können so in der Regel nicht erfasst werden. Im Ergebnis wird die Selbstanzeige dann fehlerhaft und misslingt. Dem Steuersünder droht dann immer noch eine Verurteilung. Geldstrafen und Freiheitsstrafen können die Folge sein.

Damit das nicht passiert, sollten Steuersünder kompetente Unterstützung bei der Selbstanzeige in Anspruch nehmen. Dazu können sie sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden, die den Fall zuverlässig und diskret bearbeiten. Sie können die spezifischen Gegebenheiten eines jeden Einzelfalls genau würdigen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie am Ende auch tatsächlich strafbefreiend wirken kann.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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