Friday, August 5, 2016

Erbschaftssteuerreform wird zur Hängepartie – Unternehmensnachfolge regeln

Die Erbschaftssteuerreform hätte schon längst in trockenen Tüchern sein sollen. Da sich die Politik immer noch nicht einigen konnte, macht jetzt das Bundesverfassungsgericht wieder Druck.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eigentlich hätte die Reform der Erbschaftssteuer bis Ende Juni in trockenen Tüchern sein müssen. Doch die Reform entwickelt sich immer mehr zur Hängepartie und Betriebe, bei denen demnächst die Unternehmensnachfolge ansteht, hängen weiter in der Luft.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Privilegierung für Firmenerben bereits Ende 2014 in Teilen für verfassungswidrig befunden. Entsprechende Reformen sollten bis Ende Juni 2016 umgesetzt werden. Doch der Gesetzesentwurf ist im Bundesrat gescheitert. Der Gesetzentwurf geht nun in den Vermittlungsausschuss. Nun kündigte das Bundesverfassungsgericht an, sich im September selbst wieder mit der Erbschaftssteuer zu beschäftigen. Das heißt, dass das BVerfG selbst Übergangsregelungen in Kraft setzen könnte. Vorerst gelten aber die bestehenden Regeln weiter.

Der Bundesrat sieht in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nach wie vor eine zu große Verschonung für Firmenerben. Der Entwurf sieht vor, dass Firmenerben nach wie von Steuerprivilegien profitieren können, wenn sie den Betrieb und die Arbeitsplätze für mindestens sieben Jahre erhalten. Allerdings sollten die Voraussetzungen für die Verschonung von der Erbschaftssteuer verschärft werden. Für Kleinbetriebe bis fünf Mitarbeiter sollte eine Verschonung auch ohne den Nachweis des Erhalts der Arbeitsplätze möglich sein. Betriebe mit bis zu 15 Mitarbeitern können nur noch verschont werden, wenn sie den Erhalt der Arbeitsplätze über die Lohnsumme nachweisen und das Betriebsvermögen pro Erbfall 26 Millionen Euro nicht übersteigt. Bei höherem Betriebsvermögen soll eine Bedarfsprüfung oder alternativ ein Abschlagsmodell eingeführt werden.

Nachdem diese Vorschläge vorerst blockiert sind und das Verfassungsgericht möglicherweise für Übergangsregeln sorgt, könnte die Reform für Firmenerben ungünstiger ausfallen. Um die Unternehmensnachfolge möglichst steueroptimiert zu gestalten und den Fortbestand des Betriebes nicht zu gefährden, können sich Unternehmen an im Erbrecht und Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1kF38zO

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post Erbschaftssteuerreform wird zur Hängepartie – Unternehmensnachfolge regeln appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/2az0M27
via IFTTT

No comments:

Post a Comment