Monday, August 8, 2016

Widerrufsjoker bei Darlehen nach dem 10. Juni 2010

Widerrufsbelehrungen bei Darlehensverträgen müssen dem Deutlichkeitsgebot entsprechen. Das ist oft nicht der Fall. Als Folge können nach wie vor viele Darlehen widerrufen werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In vielen Darlehensverträgen finden sich uneindeutige Angaben beispielsweise zum Beginn der Widerrufsfrist. Außerdem haben Banken und Sparkassen auch häufig unnötige Fußnoten verwendet, die für den Verbraucher missverständlich sind. Derartige Widerrufsbelehrungen sind in vielen Fällen nicht wirksam und die Widerrufsfrist wurde nie in Lauf gesetzt. Dadurch können viele Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch wirksam widerrufen werden.

Ein Irrtum ist, dass dieses Widerrufsrecht für Altverträge am 21. Juni 2016 endgültig erloschen ist. Das gilt nur für zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossene Kredite zur Immobilienfinanzierung. Andere Verbraucherdarlehen aus diesem Zeitraum können immer noch widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Auch Immobiliendarlehen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, sind nicht vom Ende des „ewigen Widerrufsrechts“ betroffen.

Die Voraussetzung für den Widerruf von nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen ist, dass die von der Bank oder Sparkasse verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Das ist auch bei diesen Immobiliendarlehen jüngeren Datums oft genug der Fall. Missverständliche Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist, fehlende oder überflüssige Pflichtangaben oder auch für den Verbraucher irreführende Fußnoten eröffnen in vielen Fällen den Verbrauchern die Möglichkeit, den Widerrufsjoker zu ziehen.

Angesichts der Zinsentwicklung kann der Widerruf eines nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehens sehr lukrativ sein. Nach einem erfolgreichen Widerruf wird der Kredit rückabgewickelt, eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dabei nicht an. Dadurch erhält der Verbraucher die Möglichkeit, zu den aktuell historisch niedrigen Zinsen umzuschulden. Je nach Darlehenshöhe und Zinskonditionen können auf diese Weise einige tausend Euro gespart werden.

Im Bankrecht kompetente Rechtsanwälte können prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Darlehenswiderruf gegeben sind. Außerdem können sie Verbraucher bei der Durchsetzung ihres fristgerecht erklärten Widerrufs gegenüber der Bank oder Sparkasse unterstützen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1Q7Itxm

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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