Tuesday, August 2, 2016

Mit Selbstanzeige einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zuvorkommen

Noch ist in vielen Fällen Zeit für eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung. Wurde die Tat aber erst von den Behörden entdeckt, ist es zu spät und es droht eine Verurteilung.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich kann durch eine strafbefreiende Selbstanzeige immer noch einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zuvorgekommen werden. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Behörden die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt haben. Wurde die Tat entdeckt, ist es zu spät und der Weg zurück in die Steuerlegalität durch eine Selbstanzeige ist endgültig verbaut.

Wer angesichts des entschlossenen Kampfes gegen Steuerhinterziehung immer noch darauf hofft, seine unversteuerten Einkünfte vor dem Fiskus verbergen zu können, spielt ein gewagtes Spiel. Denn die Staaten kooperieren immer enger miteinander, das Bankgeheimnis ist mehr oder weniger passé und die Steueroasen werden nach und nach trockengelegt. Im kommenden Jahr beginnt zudem der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten. Spätestens dann dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis eine Steuerhinterziehung auffliegt.

Wer jetzt aber noch rechtzeitig eine Selbstanzeige stellt, hat immer noch gute Chancen einer Strafverfolgung und Verurteilung zu entgehen. Damit dies gelingt, muss die Selbstanzeige aber nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. So müssen beispielsweise alle steuerlich relevanten Daten der vergangenen zehn Jahre offengelegt werden. Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die Selbstanzeige allerdings ohne kompetente Hilfe kaum zu erfüllen.

Darum sollte die Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplexen Vorgänge können so nicht erfasst werden und Fehler sind praktisch schon vorprogrammiert. In der Konsequenz missglückt dann die Selbstanzeige und es droht immer noch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Einzelfall exakt bewerten und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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