Wednesday, August 10, 2016

MPC Santa P-Schiffe 2: Letztes Fondsschiff vor dem Verkauf – Optionen der Anleger

Von ehemals vier Fondsschiffen des Dachfonds MPC Santa P-Schiffe 2 ist aktuell nur noch die MS Santa Placida für die Fondsgesellschaft in Fahrt. Auch dieses Schiff soll nun offenbar verkauft werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der MPC Schiffsfonds Santa P-Schiffe 2 wurde im Juli 2007 aufgelegt. Anleger investierten bei einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro rund 88 Millionen Euro in die Fondsgesellschaft. Der Dachfonds steckte das Geld in die vier Panamax-Containerschiffe MS Santa Pamina, MS Santa Pelagia, MS Santa Petrissa und MS Santa Placida. Bis auf die Gesellschaft der MS Santa Placida sind die Schiffsgesellschaften inzwischen insolvent. Auch das letzte Fondsschiff soll nun offenbar verkauft werden. Bis Ende August sollen die Anleger einen Verkaufsbeschluss fassen.

Mit dem Verkauf des Schiffes wäre der Dachfonds MPC Santa P-Schiffe 2 praktisch Geschichte. Ein Happy End für die Anleger wird es aber wohl kaum geben. Für sie dürfte ihre Beteiligung in erster Linie ein Verlustgeschäft bleiben. Noch haben sie aber die Möglichkeit, finanzielle Verluste abzuwenden und Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen vielfach als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Damit war es aber nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 bald vorbei. Auf Grund der sinkenden Charterraten gerieten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz und mit hohen Verlusten für die Anleger endeten.

Allerdings hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch über die Risiken ihrer Geldanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Denn Schiffsfonds sind in der Regel keineswegs sicherere, sondern spekulative Kapitalanlagen mit einem Totalverlust-Risiko für die Anleger. Erfahrungsgemäß ist die Risikoaufklärung in den Beratungsgesprächen oft ausgeblieben oder nur unzureichend erfolgt. Das kann die Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2b1UPun

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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