Monday, August 15, 2016

Widerruf abgelehnt? – Jetzt den Darlehenswiderruf durchsetzen

Viele Verbraucher haben ihr Immobiliendarlehen noch fristgerecht widerrufen. Nun gilt es, den Widerruf auch gegenüber der Bank oder Sparkasse durchzusetzen. Die Chancen stehen in vielen Fällen gut.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Etliche Verbraucher haben den Widerrufsjoker gezogen und ihre zwischen November 2002 und 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen noch fristgerecht zum 21. Juni 2016 widerrufen. Damit ist die erste Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerruf erfüllt.

Allerdings werden nur die wenigsten Banken und Sparkassen den Darlehenswiderruf einfach akzeptieren. Denn dann müssten sie die vergleichsweise hoch verzinsten Darlehen rückabwickeln, was für sie ein schlechtes Geschäft darstellen würde. Daher werden viele Kreditinstitute den Widerruf strikt ablehnen oder den Verbrauchern ein Kompromiss-Angebot unterbreiten. Verbraucher sollten genau prüfen, ob ihnen ein solches Angebot weitreichend genug ist oder ob sie auf der Rückabwicklung des Darlehens bestehen wollen. Der Bundesgerichtshof hat mit aktuellen Urteilen vom 12. Juli die Position der Verbraucher beim Darlehenswiderruf noch einmal erheblich gestärkt. So hat der BGH festgestellt, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, ein Darlehen zu widerrufen, um von den niedrigen Zinsen zu profitieren. Die Motivation für den Widerruf sei für dessen Wirksamkeit unwirksam (Az.: XI ZR 501/15).

In einem weiteren Urteil stellte der BGH fest, dass Darlehensverträge mit der Formulierung die Widerrufsfrist beginne „frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung“ und der Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ nicht dem Deutlichkeitsgebot entsprechen und daher wirksam widerrufen werden können (Az.: XI ZR 564/15). In zahlreichen Widerrufsbelehrungen wurde diese Formulierung verwendet. Durch die Rechtsprechung des BGH sind die Banken und Sparkassen in einer schlechten Verhandlungsposition und der Widerruf lässt sich in vielen Fällen durchsetzen, wenn das Darlehen fristgerecht widerrufen wurde.

Immobiliendarlehen, die seit dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, sind vom Ende des „ewigen Widerrufsrechts“ ohnehin nicht betroffen. Sie können auch heute noch widerrufen werden, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

Im Bankrecht erfahrene Rechtsanwälte können Verbraucher bei der Durchsetzung ihres Widerrufs unterstützen und bei jüngeren Verträgen prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1Q7Itxm

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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