Tuesday, August 9, 2016

NRW forciert Kampf gegen Steuerhinterziehung – Selbstanzeige noch rechtzeitig stellen

NRW stellt Informationen mit vermeintlich brisanten Bankdaten anderen europäischen Ländern zur Verfügung. Wer der Steuerfahndung nicht ins Netz gehen möchte, sollte über eine Selbstanzeige nachdenken.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen hat erneut einen Datenträger mit vermeintlich brisanten Kontoinformationen ausgewertet. Die Informationen wird Nordrhein-Westfalen auch 19 europäischen Staaten zur Verfügung stellen und den internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung weiter forcieren.

Der Steuerfahndung Wuppertal wurde eine Festplatte mit Kontoinformationen anonym zugespielt. Darauf sollen sich rund 160.000 Kontoinformationen befinden, darunter mehr als 50.000 Fälle aus Deutschland. Es geht um Kontodaten bei Banken in der Schweiz und in Luxemburg. Wie viele Einzelpersonen von diesen Informationen betroffen sind, ist nicht bekannt. Sicher dürfte aber sein, dass es für Steuerhinterzieher immer schwieriger wird, unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen. Auch in Anbetracht des automatischen Informationsaustausches von Finanzdaten ab 2017 wird das Risiko, dass die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird, weiter steigen. Noch besteht die Möglichkeit, einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Steuerlegalität zurückzukehren.

Die Zeit dafür wird aber langsam knapp. Denn die strafbefreiende Selbstanzeige ist nur möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht vom Fiskus entdeckt wurde. Außerdem muss die Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann. Dazu müssen u.a. alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre gegenüber dem zuständigen Finanzamt offengelegt werden.

Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an die Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen erstellt werden. Die komplexen Vorgänge können auf diese Weise nicht erfasst werden und Fehler sind schon fast vorprogrammiert. In der Konsequenz misslingt dann die Selbstanzeige.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Einzelfall spezifisch bewerten und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1IYBZfL

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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