Thursday, August 25, 2016

HCI Shipping Select XXI: Anleger müssen handeln – Verjährung der Ansprüche

Im Juli 2006 legte HCI den Schiffsfonds HCI Shipping Select XXI auf. Um noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen zu können, müssen Anleger jetzt handeln, da Verjährung droht.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Anleger konnten sich an dem HCI Schiffsfonds HCI Shipping Select XXI seit dem 14. Juli 2006 mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt wurden rund 45 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Der Dachfonds investierte in insgesamt vier Schiffsgesellschaften. Mittlerweile sind allerdings nur noch die Containerschiffe MS Conrad S und MS JPO Scorpius in Fahrt. Die MS JPO Sagittarius wurde bereits 2014 verkauft und für die Gesellschaft der MS Constantin S im gleichen Jahr Insolvenz angemeldet. Dadurch ist es für den Fonds nicht einfacher geworden, die nötigen Umsätze zu generieren.

Für die Anleger verlief die Beteiligung ohnehin enttäuschend. Die erhofften Ausschüttungen wurden nicht erreicht. Die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 hinterließ ihre Spuren bei etlichen Schiffsfonds und ging auch am HCI Shipping Select XXI nicht spurlos vorüber. Nach wie vor ist die Krise der Containerschifffahrt nicht vorüber. Anleger, die die weitere Entwicklung ihrer Beteiligung nicht tatenlos abwarten möchten, können noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Allerdings bleibt nicht mehr viel Zeit. Denn mögliche Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft, so dass umgehend verjährungshemmende Maßnahmen eingelegt werden sollten.

Schadensersatzansprüche sind häufig aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden. Denn in den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Geldanlage angepriesen. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch, die Risiken umfassend darzustellen. Für die Anleger wiegt das Totalverlust-Risiko besonders schwer. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken aber oft verschwiegen oder nur bagatellisiert. Eine fehlerhafte Anlageberatung kann ebenso zu Schadensersatzansprüchen führen wie das Verschweigen der teils hohen Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhalten hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offengelegt werden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1Pk7Qjq

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousLinkedInStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

The post HCI Shipping Select XXI: Anleger müssen handeln – Verjährung der Ansprüche appeared first on Corporate Criminal Lawyer.



from http://ift.tt/2bT7Vvu
via IFTTT

No comments:

Post a Comment