Wednesday, August 31, 2016

CFB Fonds 163 MS Montpellier: Möglichkeiten der Anleger

Die Beteiligung am CFB Fonds 163 MS Montpellier hat sich für die Anleger nicht wunschgemäß entwickelt. Noch haben sie die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Beteiligung an dem im April 2007 aufgelegten Schiffsfonds CFB Fonds 163 MS Montpellier hat sich in den vergangenen Jahren für die Anleger nicht wie erhofft entwickelt. Seit 2012 bleiben die Ausschüttungen ganz oder teilweise aus.

Rund 39 Millionen US-Dollar wurden bei den Anlegern, die sich mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar beteiligen konnten, eingesammelt. Die Fondsgesellschaft investierte in ein Containerschiff der Sub-Panamax-Klasse, die MS Montpellier, die inzwischen unter dem Namen MS CMA CGM Lavender fährt. Flossen die Ausschüttungen in den ersten Jahren noch wie erwartet an die Anleger, gerieten sie ab 2012 ins Stocken. Einfacher dürfte die Lage durch die Eröffnung des ausgebauten Panamakanals nicht werden. Denn durch die Erweiterung können nun auch Schiffe mit einer deutlich höheren Ladekapazität die wichtige Wasserstraße passieren, so dass dieser Vorteil für die ehemalige MS Montpellier dahin ist.

Zudem ist der erste Festchartervertrag bereits 2014 ausgelaufen. In einem schwierigen Marktumfeld mit sinkender Nachfrage wird es für viele Containerschiffe immer schwerer, die erforderlichen Charterraten zu erzielen. Ob angesichts dieser Konstellation eine Erholung des CFB Fonds 163 gelingen kann, ist fraglich. Anleger müssen die weitere Entwicklung aber nicht tatenlos verfolgen. Sie können sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten den Anlegern auch die Risiken ihrer Beteiligung wie sinkende Charterraten, lange Laufzeiten, erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage aufgezeigt werden müssen. Stattdessen wurden die Risiken häufig nur unzureichend dargestellt und Beteiligungen an Schiffsfonds stattdessen als sichere Kapitalanlage dargestellt. Die Risiken hätten aber ebenso offengelegt werden müssen wie die Rückvergütungen (Kick-Backs), die die Bank für die Vermittlung erhalten hat. Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

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Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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