Tuesday, January 24, 2017

Automatischer Informationsaustausch: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung alternativlos

Mehr als 100 Staaten werden sich am automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten beteiligen. Für Steuersünder wird die strafbefreiende Selbstanzeige alternativlos.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten zu deponieren und so dem Fiskus zu entziehen, war lange Zeit verlockend. Doch inzwischen macht die Steuerfahndung nicht mehr an den Grenzen Halt. Mit dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten wird ein neues Kapitel aufgeschlagen, das es Steuersündern nahezu unmöglich macht, unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten noch weiter vor dem Fiskus zu verbergen. Der Startschuss für den Informationsaustausch ist in diesem Jahr gefallen. Mehr als 50 Staaten beteiligen sich bereits. Ab 2018 kommt noch einmal in etwa die gleiche Zahl hinzu.

Für Steuersünder ist die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, damit noch einmal erheblich gestiegen. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, drohen drastische Sanktionen von der Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Noch haben Steuersünder aber die Möglichkeit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und straffrei zu bleiben, wenn sie noch rechtzeitig eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen. Diese kann aber nur wirken, wenn die Tat durch die Behörden noch nicht entdeckt wurde. Zudem muss sie vollständig und fehlerfrei sein.

Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers allerdings kaum zu erfüllen. Daher ist kompetente Unterstützung bei der Selbstanzeige ratsam. Wer darauf verzichtet und es auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, riskiert, dass Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb im Ergebnis misslingt. Dann droht immer noch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung; die Selbstanzeige kann sich bei einer effizienten Verteidigung nur noch strafmildernd auswirken.

Damit die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung strafbefreiend wirkt, können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie wissen, dass es für die Selbstanzeige keine Pauschallösung gibt, sondern jeder Einzelfall bis ins Detail bewertet werden muss. Nur dann ist es möglich, die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei zu erstellen, sodass am Ende die Straffreiheit steht.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2cvZm9l

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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