Tuesday, January 31, 2017

Berliner Testament: Bindungswirkung und Testierfreiheit

Ein gemeinschaftliches Testament oder Berliner Testament entfaltet eine hohe Bindungswirkung. Dadurch kann die Testierfreiheit des Einzelnen indirekt erheblich eingeschränkt werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Berliner Testament erfreut sich bei Ehepartnern großer Beliebtheit. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Durch das gemeinschaftliche Testament können sich die Ehegatten gegenseitig optimal absichern und der Partner ist auch nach dem Tod des Erstversterbenden versorgt. Denn im Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein. In der Regel werden die Kinder zu Schlusserben eingesetzt, d.h. sie erben erst dann, wenn beide Elternteile verstorben sind.

Neben den unbestrittenen Vorteilen kann die hohe Bindungswirkung der letztwilligen Verfügungen im Berliner Testament aber auch zu einem großen Nachteil für den länger lebenden Ehepartner werden. Denn die gemeinsamen wechselseitigen Verfügungen können einseitig nicht mehr ohne weiteres widerrufen werden. Der Widerruf dieser Verfügungen ist nur durch eine notarielle beurkundete Erklärung, die dem Ehepartner zukommen muss, möglich. Dies setzt aber voraus, dass beide Ehegatten noch leben. Nach dem Tod des Ehepartners ist der einseitige Widerruf der Verfügungen nicht mehr möglich. Dass kann sich bei einer veränderten Lebenssituation als problematisch erweisen, z.B. dann, wenn der länger lebende Ehepartner andere Schlusserben einsetzen möchte oder erneut geheiratet hat und seinen neuen Partner im Testament berücksichtigen möchte. Seine Testierfreiheit ist aber durch das Berliner Testament stark eingeschränkt. Selbst wenn ein neues Einzeltestament erstellt wird, werden dadurch die wechselseitigen Verfügungen aus dem Berliner Testament nicht aufgehoben. Diese Auswirkungen sollten stets bedacht werden, wenn ein gemeinschaftliches Ehegattentestament erstellt werden soll.

Um diese strenge Bindungswirkung zu lockern, können im Berliner Testament Klauseln eingebaut werden, die dem verwitweten Ehepartner größeren Handlungsspielraum einräumen. Bei größerem Vermögen sollten außerdem Steuerfreibeträge berücksichtigt werden, die durch ein Berliner Testament ggf. nicht optimal ausgenutzt werden.

Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können in allen Fragen rund um das Testament oder den Erbvertrag beraten.

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