Wednesday, January 18, 2017

Verletzungen des Markenrechts konsequent verfolgen

Bestimmte Marken klingen in den Ohren vieler Verbraucher gut. Das machen sich Produktpiraten mit billigen Fälschungen und Plagiaten zum Schaden der Verbraucher und der Markeninhaber zu Nutze.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ob Bekleidung, Schuhe, Handtaschen, Parfums oder Luxusuhren – viele Marken genießen bei Verbrauchern einen guten Ruf und die Verbraucher vertrauen auf die Qualität der Produkte. Das machen sich aber auch Produktpiraten immer mehr zu Nutze und bringen gefälschte Markenware in den Umlauf. Mit den Plagiaten und Fälschungen machen die Verbraucher meist nur auf den ersten Blick ein Schnäppchen, denn die Qualität der Produktfälschungen lässt häufig zu wünschen übrig. Unabhängig davon, können die Markenfälschungen auch gesundheitsschädlich sein. Das gilt insbesondere im Bereich von Arzneimitteln.

Den Schaden tragen aber nicht nur die Verbraucher, die auf die Plagiate hereingefallen sind, sondern vor allem auch die Hersteller der Original-Markenprodukte. Auf der einen Seite können die minderwertigen Fälschungen das Image gehörig ankratzen, auf der anderen Seite entsteht auch ein direkter wirtschaftlicher Schaden. Das Geschäft mit Fälschungen und Plagiaten blüht in den vergangenen Jahren. Ein beliebter Absatzweg ist das Internet. Die Fälschungen tauchen aber nicht nur im Netz auf.

Umso wichtiger ist für die Unternehmen der Schutz ihres geistigen Eigentums und der Marke. Dazu gehört auch, Markenrechtsverletzungen konsequent und mit allen rechtlichen Möglichkeiten zu verfolgen. Ein erster Schritt ist die Eintragung der Marke. Dabei müssen Unternehmen bedenken, ob der Markenschutz nur im Inland, innerhalb der Europäischen Union oder auch über die Grenzen der EU hinaus bestehen soll und die Anmeldung entsprechend vornehmen.

Werden die eingetragenen Markenrechte verletzt, gilt es konsequent dagegen vorzugehen. Rechtliche Mittel können beispielsweise die Abmahnung aber auch Unterlassungs- und Schadensersatzklagen sein. Um die eigenen Markenrechte zu wahren und bei Verletzungen entsprechend reagieren zu können, können sich Unternehmen an im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte wenden.

Auf der anderen Seite können bestehende Markenrechte auch ganz unbewusst verletzt werden. Auch dann ist anwaltliche Expertise gefragt.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2bX9PMl

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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