Friday, January 13, 2017

Lloyd Fonds LF 90 MS Bahamas: Möglichkeiten der Anleger

Für die Anleger verlief ihre Beteiligung an dem von der Lloyd Fonds AG aufgelegten Schiffsfonds LF 90 MS Bahamas nicht wunschgemäß. Noch können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Lloyd Fonds AG bot den Schiffsfonds LF 90 MS Bahamas im März 2008 erstmalig zur Beteiligung an. Anleger konnten sich mit einem Mindestbetrag von 15.000 Euro beteiligen. Die Fondsgesellschaft investierte das Geld in das Containerschiff MS Bahamas. Die Beteiligung konnte die Erwartungen der Anleger bisher nicht erfüllen; die Ausschüttungen blieben hinter den Prognosen zurück.

Um möglichen finanziellen Verlusten vorzubeugen, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Im Jahr 2008 zeichnete sich die weltweite Finanzkrise, die viele Schiffsfonds schwer getroffen hat, bereits ab. Nachdem die Containerschifffahrt in den Jahren zuvor geboomt hatte, ging nun die Nachfrage zurück. Gleichzeitig waren aber Überkapazitäten aufgebaut worden. Das führte dazu, dass die notwendigen Charterraten nicht mehr erzielt werden konnten und etliche Fondsgesellschaften in wirtschaftliche Schieflage gerieten. Das bekamen am Ende auch die Anleger zu spüren, indem Ausschüttungen ganz oder teilweise ausblieben und zahlreiche Fondsgesellschaften Insolvenz anmelden mussten.

In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch, die Anleger über die bestehenden Risiken umfassend aufzuklären. Das sind z.B. die langen Laufzeiten, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen oftmals verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Trotz ihres spekulativen Charakters und dem Totalverlust-Risiko wurden Beteiligungen an Schiffsfonds sogar als Baustein zur Altersvorsorge empfohlen.

Eine derartige fehlerhafte Anlageberatung kann zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen. Das gilt auch wenn hohe Weichkosten oder Vermittlungsprovisionen verschwiegen wurden.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2iOee56

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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