Thursday, January 26, 2017

HCI MS Hammonia Berolina insolvent: Schadensersatzansprüche vor Verjährung geltend machen

Das Amtsgericht Reinbek hat das reguläre Insolvenzverfahren über die MS Hammonia Berolina Schiffahrts GmbH & Co. KG am 20. Januar eröffnet (Az. 8 IN 235/16). Anlegern des Schiffsfonds drohen Verluste.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: HCI Capital hat den Schiffsfonds MS Hammonia Berolina im Oktober 2006 aufgelegt und zur Beteiligung angeboten. Rund zehn Jahre später folgte im Dezember 2016 der Insolvenzantrag. Das Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft wurde jetzt am Amtsgericht Reinbek eröffnet. Den Anlegern drohen damit hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage.

Noch können die Anleger aber auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Zur Wahrung ihrer Interessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Allerdings ist Eile geboten, da die Verjährung der Forderungen droht. Es muss die zehnjährige Verjährungsfrist beachtet werden. Anleger, die sich in den ersten Monaten 2007 an dem Schiffsfonds beteiligt haben, sollten daher unbedingt handeln und verjährungshemmende Maßnahmen einlegen, damit ihre Ansprüche nicht untergehen.

Etliche Schiffsfonds sind in den vergangenen Jahren in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und mussten am Ende Insolvenz anmelden. Ein Hauptgrund für diese Entwicklung liegt darin, dass nach dem Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise die Nachfrage erheblich gesunken ist und die erforderlichen Charterraten von den Fondsgesellschaften vielfach nicht mehr erzielt werden konnten. Anleger bekamen dies häufig durch reduzierte oder ausbleibende Ausschüttungen zu spüren.

Allerdings haben die Anleger in vielen Fällen auch gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Denn in der Anlageberatung wurden Beteiligungen an Schiffsfonds vielfach als renditestarke und zugleich sichere Kapitalanlage, die auch zum Aufbau der Altersvorsorge geeignet sei, dargestellt. Die vergangenen Jahre haben in vielen Fällen allerdings das Gegenteil gezeigt. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger allerdings auch über die Risiken und die Funktionsweise von Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. Besonders schwer wiegt dabei das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken aber oft verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Dadurch können Ansprüche auf Schadensersatz wegen Falschberatung entstanden sein.

Weitere Informationen unter: http://ift.tt/2ci8alg

Pressemitteilungen – Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer – Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

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